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   OLG Frankfurt, 14.09.2009 - 18 U 134/05   

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https://dejure.org/2009,97646
OLG Frankfurt, 14.09.2009 - 18 U 134/05 (https://dejure.org/2009,97646)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 14.09.2009 - 18 U 134/05 (https://dejure.org/2009,97646)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 14. September 2009 - 18 U 134/05 (https://dejure.org/2009,97646)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 09.12.2008 - VI ZR 173/07

    Bemessung des Schadens bei der Vernichtung eines Datenbestandes auf der

    Auszug aus OLG Frankfurt, 14.09.2009 - 18 U 134/05
    Insoweit sind die Beklagten mit ihrem hier streitigen Vorbringen zur haftungsbegründenden Kausalität ausgeschlossen (ebenso BGH, Urteil vom 9. Dezember 2008, VI ZR 173/07, Umdruck Seite 5).

    a) Die Beklagten haben trotz der ihnen insoweit obliegenden Darlegungs- und Beweislast (BGH, Urteil vom 9. Dezember 2008, VI ZR 173/07, Umdruck Seite 8) nicht behauptet, dass eine Wiederherstellung der beschädigten Dateien unmöglich ist (§ 251 Abs. 1 BGB).

    Eine vollständige Neuschaffung der Pläne, die keine "Wiederherstellung" im Rechtssinne wäre (BGH, Urteil vom 9. Dezember 2008, VI ZR 173/07, Umdruck Seite 6), ist daher nicht erforderlich.

    b) Die auch insoweit darlegungs- und beweisbelasteten Beklagten (BGH, Urteil vom 9. Dezember 2008, VI ZR 173/07, Umdruck Seite 8) haben nicht dargetan, dass die zur Wiederherstellung erforderlichen Aufwendungen im Vergleich zum Wert der beschädigten Dateien unverhältnismäßig hoch sind (§ 251 Abs. 2 Satz 1 BGB).

    Vielmehr ist ebenfalls von Bedeutung, inwieweit durch ihr Fehlen Betriebsabläufe gestört und erschwert werden (BGH, Urteil vom 9. Dezember 2008, VI ZR 173/07, Umdruck Seite 9).

  • BGH, 08.11.2001 - IX ZR 64/01

    Pflichten des Rechtsanwalts beim Abschluß eines Abfindungsvergleichs;

    Auszug aus OLG Frankfurt, 14.09.2009 - 18 U 134/05
    Eine Schadensersatzklage darf daher nicht wegen eines lückenhaften Vortrags zum Schaden abgewiesen werden, solange greifbare Anhaltspunkte für eine Schätzung vorhanden sind (BGH, NJW 1996, 2924, 2925; NJW 2002, 292, 294 m. w. Nachw.).

    Für die richterliche Überzeugungsbildung reicht insoweit eine deutlich überwiegende, auf gesicherter Grundlage beruhende Wahrscheinlichkeit dafür, dass ein bestimmter Schaden entstanden sei, aus (BGH, NJW 2002, 292, 294; NJW 2004, 444, 445).

  • BGH, 23.10.2003 - IX ZR 249/02

    Begriff des Schadens bei unrichtiger steuerlicher Beratung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 14.09.2009 - 18 U 134/05
    Für die richterliche Überzeugungsbildung reicht insoweit eine deutlich überwiegende, auf gesicherter Grundlage beruhende Wahrscheinlichkeit dafür, dass ein bestimmter Schaden entstanden sei, aus (BGH, NJW 2002, 292, 294; NJW 2004, 444, 445).

    Obwohl zur Bemessung der Schadenshöhe grundsätzlich auf den Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung abzustellen ist (BGH, NJW 1996, 2652, 2654; NJW 2004, 444, 445), bedarf es keiner weitergehenden Feststellungen dazu, ob und inwiefern sich die hier maßgebliche Vergütung nach Erstattung des Gutachtens durch den Sachverständigen SV1 im Jahr 2003 verändert hat.

  • BGH, 12.07.1996 - V ZR 117/95

    Begriff der Kenntnis vom Mangel des rechtlichen Grundes

    Auszug aus OLG Frankfurt, 14.09.2009 - 18 U 134/05
    Obwohl zur Bemessung der Schadenshöhe grundsätzlich auf den Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung abzustellen ist (BGH, NJW 1996, 2652, 2654; NJW 2004, 444, 445), bedarf es keiner weitergehenden Feststellungen dazu, ob und inwiefern sich die hier maßgebliche Vergütung nach Erstattung des Gutachtens durch den Sachverständigen SV1 im Jahr 2003 verändert hat.
  • BGH, 02.07.1996 - X ZR 64/94

    Gewährleistung für fehlerhafte Implementierung einer Sicherungsroutine in einer

    Auszug aus OLG Frankfurt, 14.09.2009 - 18 U 134/05
    Eine Schadensersatzklage darf daher nicht wegen eines lückenhaften Vortrags zum Schaden abgewiesen werden, solange greifbare Anhaltspunkte für eine Schätzung vorhanden sind (BGH, NJW 1996, 2924, 2925; NJW 2002, 292, 294 m. w. Nachw.).
  • BGH, 29.04.2003 - VI ZR 393/02

    Ersatz von Reparaturkosten bis zur Höhe des Wiederbeschaffungswertes

    Auszug aus OLG Frankfurt, 14.09.2009 - 18 U 134/05
    Der Geschädigte ist nämlich aufgrund der nach anerkannten schadensrechtlichen Grundsätzen bestehenden Dispositionsfreiheit in der Verwendung der Mittel frei, die er vom Schädiger zum Schadensausgleich beanspruchen kann (BGH, NJW 2003, 2085 m. w. Nachw.).
  • BGH, 15.06.1982 - VI ZR 179/80

    Umfang der Rechtskraft eines Feststellungsurteils

    Auszug aus OLG Frankfurt, 14.09.2009 - 18 U 134/05
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, von der abzuweichen kein Anlass besteht, erstreckt sich die Rechtskraft bei Feststellungsurteilen wie im vorliegenden Fall grundsätzlich auch auf die haftungsbegründende Kausalität, d. h. auf die Entstehung des Schadens aufgrund des schadensstiftenden Ereignisses, das Gegenstand des Feststellungsrechtsstreits war (BGH, VersR 2005, 1160; NJW 1989, 105; 1982, 2257; 1979, 1046, 1047; 1978, 544 m. w. Nachw.).
  • LG Köln, 18.11.2004 - 24 O 460/03

    Bereicherungsrechtlicher Ausgleich für innerhalb eines Dreiecksverhältnisses

    Auszug aus OLG Frankfurt, 14.09.2009 - 18 U 134/05
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, von der abzuweichen kein Anlass besteht, erstreckt sich die Rechtskraft bei Feststellungsurteilen wie im vorliegenden Fall grundsätzlich auch auf die haftungsbegründende Kausalität, d. h. auf die Entstehung des Schadens aufgrund des schadensstiftenden Ereignisses, das Gegenstand des Feststellungsrechtsstreits war (BGH, VersR 2005, 1160; NJW 1989, 105; 1982, 2257; 1979, 1046, 1047; 1978, 544 m. w. Nachw.).
  • BGH, 14.06.1988 - VI ZR 279/87

    Umfang der Rechtskraft eines Feststellungsurteils

    Auszug aus OLG Frankfurt, 14.09.2009 - 18 U 134/05
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, von der abzuweichen kein Anlass besteht, erstreckt sich die Rechtskraft bei Feststellungsurteilen wie im vorliegenden Fall grundsätzlich auch auf die haftungsbegründende Kausalität, d. h. auf die Entstehung des Schadens aufgrund des schadensstiftenden Ereignisses, das Gegenstand des Feststellungsrechtsstreits war (BGH, VersR 2005, 1160; NJW 1989, 105; 1982, 2257; 1979, 1046, 1047; 1978, 544 m. w. Nachw.).
  • BGH, 25.11.1977 - I ZR 30/76

    Wirksamkeit einer fristlosen Kündigung eines Handelsvertretervertrags -

    Auszug aus OLG Frankfurt, 14.09.2009 - 18 U 134/05
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, von der abzuweichen kein Anlass besteht, erstreckt sich die Rechtskraft bei Feststellungsurteilen wie im vorliegenden Fall grundsätzlich auch auf die haftungsbegründende Kausalität, d. h. auf die Entstehung des Schadens aufgrund des schadensstiftenden Ereignisses, das Gegenstand des Feststellungsrechtsstreits war (BGH, VersR 2005, 1160; NJW 1989, 105; 1982, 2257; 1979, 1046, 1047; 1978, 544 m. w. Nachw.).
  • AG Oberndorf/Neckar, 24.08.2023 - 10 C 121/23
    Denn insofern ist zu bedenken, dass es dem Geschädigten eines Verkehrsunfalles bekanntlich freisteht, sein Fahrzeug tatsächlich reparieren zu lassen oder aber seinen Schaden im Wege der fiktiven Abrechnung gemäß Gutachten geltend zu machen (vgl. BGH, Urteil vom 29. Januar 2019 - VI ZR 481/17, Rn. 22; BGH, Urteil vom 17. September 2019 - VI ZR 494/18, Rn. 9; BGH, Urteil vom 17. September 2019 - VI ZR 396/18, Rn. 9; BGH, Urteil vom 26. Mai 2023 - VI ZR 274/22, Rn. 7, OLG Frankfurt, Urteil vom 14. September 2009 - 18 U 134/05, Rn. 46; OLG Frankfurt, Urteil vom 31. August 2021 - 26 U 4/21, Rn. 26; OLG Stuttgart, Urteil vom 19. Januar 2023 - 2 U 303/21, Rn. 24, jew. zit. nach juris).
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